Unsere Dialoger sind wieder unterwegs

Nur mit Maske und Abstand

Wir freuen uns sehr, dass am 5. Mai 2020, dem internationalen Aktionstag #GivingTuesdayNOW, österreichweit auch die Fördererwerbung wieder starten darf.

Die Corona-Sicherheitsmaßnahmen haben Fördererwerbung und Bargeldsammlung im öffentlichen Raum seit Mitte März unmöglich gemacht. Am 5. Mai 2020 darf unsere Fördererwerbung an der Haustüre und an privaten Standorten mit strengen Sicherheitsauflagen wieder starten. Oberstes Gebot ist dabei die Sicherheit von Mitarbeitern und der Bevölkerung. Aufbauend auf den Bestimmungen und Empfehlungen der Bundesregierung haben die Mitglieder der Qualitätsinitiative Fördererwerbung umfassende Sicherheitsstandards entwickelt.

Hier ein kurzer Überblick über einige der Sicherheitsstandards, welche bei der Fördererwerbung zu beachten sind:

  • Ein Mindestabstand von 2 Metern zu Passanten wird immer eingehalten.
  • Die Mitarbeiter tragen FFP2-Masken.
  • Alle Gespräche finden ohne Körperkontakt unter Einhaltung des Sicherheitsabstands statt.
  • Die Mitarbeiter reinigen laufend ihre Hände.
  • Alle vor Ort verwendeten Gegenstände werden regelmäßig desinfiziert.
  • Vor Ort stehen Mitarbeitern und Spendern Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.

Öffentliches Spendensammeln startet wieder

Beitrag im „Ö1 Journal um acht“ am 05.05.2020

Wichtiges Standbein

Die Fördererwerbung ist das wichtigste Standbein des Kinderhilfswerks. Dass diese Spendenform auch bei den Österreichern sehr beliebt ist, belegen Umfragen zur Zufriedenheit der Fördermitglieder sowie die geringe Beschwerdequote. Viele Menschen schätzen die Möglichkeit, in diesem Rahmen mit dem Kinderhilfswerk persönlich ins Gespräch zu kommen, und unmittelbar Fragen stellen zu können.

Wir bitten die Bevölkerung, dieses Informationsangebot zu nutzen und das Kinderhilfswerk zu unterstützen. Nur gemeinsam mit unseren Fördermitgliedern können wir dafür sorgen, dass es österreichischen Kindern bald wieder besser geht als in der Isolationszeit.

Qualitätsinitiative Fördererwerbung

Mit der „Qualitätsinitiative Fördererwerbung“ wird die Spendenwerbung in der Öffentlichkeit seit 2010 in einer qualitätsvollen und professionellen Weise sichergestellt. Die Mitgliederorganisationen wie das Kinderhilfswerk verpflichten sich in einem umfangreichen Regelwerk zur laufenden Weiterentwicklung, Kontrolle und Evaluation von strengen Qualitätsstandards.

Sollte ein Problem oder eine Frage zu einer spendenwerbenden Organisation entstehen, gibt es sogar eine unabhängige Ombudsstelle unter qualitaetsinitiative.at und der kostenfreien Hotline 0800/100 382.

Job mit Sinn

Mit dem Neustart für die Fördererwerbung werden auch wieder Jobmöglichkeiten geschaffen. Wir können engagierte Menschen einen Job mit Sinn anbieten! Die Personalsuche läuft auf Hochtouren, bewerben Sie sich bei uns, egal ob Sie Interesse an einem Übergangsjob, Vollzeitjob, Teilzeitjob oder Ferialjob haben.

Bei Fragen zögern Sie nicht, uns zu schreiben oder anzurufen!

+43 7229 62082

Häufige Fragen zur Fördererwerbung in Zeiten von Corona

Fördererwerbung in Corona-Zeiten

Ich möchte auch gemeinnützige Organisationen unterstützen und im Bereich der Fördererwerbung beruflich aktiv werden. Welche Chancen gibt es hier?
Fundraiser*innen repräsentieren Non-Profit-Organisationen in der Öffentlichkeit. Sie werden entweder direkt bei den Organisationen oder bei Dienstleistern im Auftrag der Organisationen beschäftigt. Durch die direkte Ansprache auf der Straße oder direkt an der Haustür bringen sie Menschen, Organisationen und deren Anliegen nahe. Aus den Gesprächen gehen neue langfristige Förderer*innen für Projekte im Bereich Umweltschutz, Entwicklungshilfe, Tierschutz und Menschenrechte hervor. Weiter Infos zum Job der Fundraiser*innen und potenzielle Arbeitgeber finden Sie unter www.jobforgood.at.
Ich wurde angesprochen, obwohl ich ein Gespräch dezidiert abgelehnt habe. Was kann ich tun?
Die Mitarbeiter*innen sind instruiert, eine dezidierte Ablehnung eines Gesprächsangebots zu akzeptieren. Sollte das einmal leider nicht klappen, können Sie sich an die eigens dafür geschaffene Ombudsstelle unter der kostenfreien Hotline 0800/100 382 wenden. Bitte halten Sie beim Telefonat die werbende Organisation, Ort, Datum und Uhrzeit bereit.
Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es für die Passant*innen?
  • Die Ansprache aller Passant*innen erfolgt mit besonderer Rücksicht: Es wird ein erhöhter Mindestabstand eingehalten und direkter Körperkontakt ist zu unterlassen.
  • Offenkundig gefährdete Zielgruppen werden möglichst nicht angesprochen.
  • Alle verwendeten Arbeitsgegenstände werden regelmäßig desinfiziert.
  • Spender*innen, die vor Ort unterschreiben, wird vor und nach dem Unterschreiben Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
  • Gespräche finden grundsätzlich nicht in geschlossenen Wohnräumlichkeiten statt. Die Mitarbeiter*innen betreten die privaten Räumlichkeiten nicht.
Dürfen Sie überhaupt wieder aktiv sein? Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es für die Mitarbeiter*innen?
  • Die Größe der Werbeteams wird so beschränkt, dass der behördliche Mindestabstand stets eingehalten werden kann.
  • Außerdem sind das Tragen von FFP2-Masken sowie regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion aller Utensilien verpflichtend.
  • Mitarbeiter*innen, die Symptome aufweisen, werden nicht zur Arbeit eingesetzt.
  • Sollten sich im Laufe des Arbeitstages Symptome wie Husten entwickeln, wird der/die jeweilige Mitarbeiter*in sofort nach Hause geschickt. Lückenlose Dokumentation stellt sicher, dass im Falle einer tatsächlichen Erkrankung alle Kontakte der infizierten Person nachvollziehbar sind.
Was ist die rechtliche Basis für Fördererwerbung?
Die 197. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV) gestattet den Aufenthalt – und damit auch die Arbeit – im öffentlichen Raum, vorausgesetzt der vorgeschriebene Mindestabstand wird eingehalten. In geschlossenen Räumen ist außerdem ein Mund-und-Nasenschutz zu tragen. Die Qualitätsinitiative Fördererwerbung hat sich verpflichtet, besonders strenge Qualitätsstandards für die kontaktlose Werbung einzuhalten.
Warum ist Fördererwerbunggerade jetzt so wichtig?
Die Corona-Krise stellt unsere Gesellschaft auf eine harte Probe. Gemeinnützige Einrichtungen fordert die Situation auf besondere Weise – entweder sind sie selbst im Hilfseinsatz zur Eindämmung der Pandemie oder wie viele andere Gesellschaftsbereiche durch die Einschränkungen des Alltags betroffen. Doch diese wichtige Arbeit ist nur mit Unterstützung von Spender*innen möglich. Spender*innen, die wir auf kaum einem Kanal besser und nachhaltiger ansprechen können, als im direkten Gespräch. Wir appellieren an die Bevölkerung, das Informationsangebot über gemeinnützige Anliegen wie bisher weiter zu nutzen und die Organisationen zu unterstützen. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, welche gemeinnützige Projekte es künftig weiter geben wird. Fördererwerbung hilft damit, dass die gerade jetzt so wichtigen Projekte für Menschen in Not, Tier- und Umweltschutz oder Kinderhilfe weiter bestehen können. Die Bevölkerung kann mit ihren Spenden helfen, die momentane Normalität mit ihren Einschränkungen hinter uns zu lassen und damit die Welt für uns alle ein Stück besser zu gestalten.
Warum Fördererwerbung?

Fördererwerbung am Infostand, im öffentlichen Raum und an der Haustür hat viele Vorteile, da sie zu den besten Methoden der Gewinnung von neuen Unterstützer*innen (Mitglieder, Pat*innen etc.) zählt. Einerseits wird die Organisation in der Öffentlichkeit wahrgenommen und andererseits bietet sie interessierten Bürger*innen die Möglichkeit, sich über die Anliegen einer Organisation zu informieren. Der Erfolg gibt der Methode recht: So werden im Schnitt zehn Prozent der Menschen, mit denen ein Gespräch geführt wird, als Förderer*innen gewonnen. Die so erreichten Dauerspenden ermöglichen die Planung und Durchführung von langfristigen gemeinnützigen Projekten.

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