Testamentsspende

Ihre Testamentsspende – Hinterlassen Sie Glück

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Der Verein Kinderhilfswerk ist seit Jänner 2018 Mitglied von Vergissmeinnicht.at, der Initiative für das gute Testament. Ziel ist, transparent, sachlich und offen zum Thema Testamentsspende zu informieren.

Vergissmeinnicht

Den meisten fällt es schwer, über das eigene Testament nachzudenken. Laut Studien setzt nur die Hälfte aller Österreicher ein Testament auf. Es ermöglicht Ihnen, für Familie und Freunde vorzusorgen und darüber hinaus gemeinnützige Organisationen wie den Verein Kinderhilfswerk zu unterstützen.

2017 betrugen Testamentsspenden zugunsten gemeinnütziger Organisationen rund 60 Millionen Euro. Dies sind beinahe 10 % des gesamten Spendenaufkommens in Österreich. Jeder zehnte Spendeneuro wird also mittlerweile über Testamente gespendet. Wichtigstes Motiv hinter einer Testamentsspende ist, sich über das Leben hinaus für eine wichtige Sache einzusetzen.

Eine Legatarin (Legat = Vermächtnis) schildert eindrucksvoll ihre Beweggründe: „Mein Bruder hat sein eigenes Einkommen, er braucht meinen Nachlass nicht. Dem Staat möchte ich mein Erspartes auch nicht hinterlassen. So gebe ich dort, wo ich weiß, dass anderen geholfen wird.“

Wichtig

  • Je klarer man den eigenen Nachlass regelt, desto gelassener kann man dem Alter entgegensehen.
  • Ein Testament sollte in jedem Fall gemacht werden, wenn zum Beispiel ein Lebenspartner, ein Stiefkind oder eine gemeinnützige Organisation bedacht werden soll.
  • Der Pflichtteil, den Ehepartner und Kinder bekommen, bleibt vom Testament unbeeinflusst.
  • Grundsätzlich sollte man sich von einem Experten wie einem Notar beraten lassen.

Zugunsten des Kinderhilfswerks

Ein Vermächtnis oder eine Erbschaft zugunsten des Vereins Kinderhilfswerk ist ein großer Vertrauensbeweis, und wir sind uns der Verantwortung bewusst. Wenn Sie beabsichtigen, das Kinderhilfswerk in Ihrem Testament zu bedenken oder mit einer Schenkung zu unterstützen, bieten wir Ihnen ein persönliches Gespräch an, um Ihre Fragen zu beantworten, und Ihnen zu zeigen, wie viel Gutes Sie bewirken können.

Informationsbroschüre

Informationsbroschüret

Ausführliche Informationen zu einer Testamentsspende an unseren Verein, können Sie der Informationsbroschüre „Ihr letzter Wille lebt weiter!“ entnehmen. Lesen Sie diese direkt hier online oder fordern Sie Ihr Gratisexemplar bei uns an. Wir senden es Ihnen unverbindlich per Post zu. Die Kontaktdaten finden Sie direkt unter diesem Beitrag.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Testamentsrechner

Mit dem Testamentsrechner finden Sie heraus, wer derzeit Ihre gesetzlichen Erben sind, wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat und über wieviel Vermögen Sie frei verfügen können. Der Testamentsrechner funktioniert natürlich unverbindlich und anonym!

Rufen Sie uns an

Peter Begsteiger
Obmann, Geschäftsführer
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  • Dipl. Outdoortrainer
  • Erlebnispädagoge und Spielpädagoge

KinderhilfswerkVerwaltung Traun
Telefon: + 43 7229 62082 Fax: +43 7229 62082-4

Monika Harrer
Spenden- und Mitgliederverwaltung
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  • Mitgliederverwaltung

KinderhilfswerkVerwaltung Traun
Telefon: + 43 7229 62082 Fax: +43 7229 62082-4

Weiterführende Informationen

Fachliche Beratung zum Thema Testament und Erbschaft bieten Notare und Rechtsanwälte. Weiterführende Informationen und Adressen können Sie über folgende Kammern erhalten:

Österreichische
Notariatskammer

+43 1 4024509 – 0
www.notar.at

Österreichischer
Rechtsanwaltskammertag

+43 1 5351275-0
www.rechtsanwaelte.at


erbrechtsinfo Logo

Einen ersten erbrechtlichen Überblick und eine Liste von spezialisierten Anwälten finden Sie unter erbrechtsinfo.at.


Anwaltfinden.at Logo

Anwaltfinden.at by Finditoo ist eine Anwaltssuche für spezialisierte und geprüfte Rechtsanwälte in Österreich.

Informationsmaterial zum Herunterladen

Sie möchten mehr über unsere Arbeit erfahren? Für eine schnelle Übersicht lesen Sie unser Informationsmaterial.

Broschüre zur Testamentsspende
PDF (3,3 MB), Veröffentlicht: 2018

Informationsbroschüre zu den Leistungen des Kinderhilfswerks
PDF (750 KB), Veröffentlicht: 2019

Folder zur Spendenabsetzbarkeit NEU (2016)
PDF (1 MB), Veröffentlicht: 2016