Mithelfen
Sie können das Kinderhilfswerk in Form von klassischen Geldspenden, Materialspenden, Dienstleistungen, ehrenamtlichem Einsatz oder bei Benefizveranstaltungen unterstützen. Sponsoringvereinbarungen oder die Ausarbeitung gemeinsamer CSR-Projekte sind weitere Beispiele dafür, wie Sie Ihr Engagement für Kinder sichtbar werden lassen können. Melden Sie sich bei unserer Verwaltungsstelle.
Ja, denn wir sind Träger des österreichischen Spendengütesiegels. Regelmäßig lassen wir von einem unabhängigen Wirtschafttreuhänder prüfen, ob wir die Kriterien des Spendengütesiegels einhalten. Außerdem sind wir auf der Liste der spendenbegünstigten Organisationen, was zusätzlich eine Prüfung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers durch das Finanzamt nach sich zieht. Wir sind somit doppelt überprüft. Auf unserer Homepage können Sie sich selbst ein Bild über unseren Einsatz und die Verwendung der Spendenmittel machen, denn dort wird unser Jahresbericht transparent veröffentlicht.
Das hat mehrere Gründe. Zum einen ist durch das Spendensammelgesetz eine kontinuierliche Geldmittelschaffung über Bargeldspenden gar nicht möglich. Zum anderen ist es wichtig, dass sich unsere Unterstützer vermehren und dadurch unser Auftrag und unsere Ansichten verbreitet werden. Gleichzeitig trägt eine größere Zahl an Fördermitgliedschaften dazu bei, dass wir auch bei politischen Entscheidungsträgern mehr Gewicht bekommen.
Wenn wir eine schriftliche Einverständniserklärung mit den neuen Daten des Partners erhalten, ist ab sofort eine Änderung möglich.
Sie können sich Ihren Beitrag herunterstufen lassen, so dass Sie uns weiterhin mit einem leistbaren Betrag unterstützen. Sie können aber auch ganz einfach und unkompliziert stornieren. Melden Sie sich bei unserer Mitgliederverwaltung, gemeinsam finden wir eine Lösung.
Fragen zur Spendenabsetzbarkeit (ab 2016)
Spendenabsetzbarkeit
Eine Gesetzesänderung macht es Privatspendern seit 2017 einfacher, Spenden an begünstigte Spendenempfänger und damit auch an den Verein Kinderhilfswerk steuerlich abzusetzen. Spenden, die seit 2017 an uns getätigt werden, übermitteln wir automatisch bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt – verschlüsselt natürlich.
Für Sie wird es einfacher! Sie müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in die Arbeitnehmerveranlagung kümmern. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.
Was wir dazu von Ihnen brauchen?
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Der Name muss vollständig und korrekt (keine Kürzel) genannt werden – genau so, wie er in Ihrem Meldezettel aufgeführt ist (inklusive aller Vor- und Nachnamen).
Nein. Spenden, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sind weiterhin durch den Steuerpflichtigen selbst einzureichen Wir senden Firmen deshalb weiterhin unsere Spendenbestätigung zu. Für weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Ja, sowohl Spenden als auch Fördermitgliedschaften an das Kinderhilfswerk können steuerlich abgesetzt werden. Ganz egal, ob Sie die Unterstützung per Zahlschein, als Barspende, Abbuchung oder SMS geleistet haben.
Wenn Sie spenden und diese Spenden von der Steuer absetzen möchten, gilt dasselbe, wie für Mitglieder. Wir brauchen Ihren Namen (Vor- und Nachnamen exakt so geschrieben, wie er am Meldezettel angegeben ist) und Ihr Geburtsdatum. Geben Sie uns direkt bei der Bargeld-Spende Ihre Daten bekannt.
Ja. Ihre Pension gilt als Einkommen. Aus diesem Grund betrifft die Spendenabsetzbarkeit NEU auch Sie.
Nein. Wenn Sie uns einmal Ihre Zustimmung für die automatische Übermittlung gegeben haben, gilt diese bis auf Widerruf.
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Wenden Sie sich dafür an einen Mitarbeiter des Kinderhilfswerks.
Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Name, Geburtsdatum und Spendenhöhe werden von uns in verschlüsselter Form an das Finanzamt übermittelt. Die Daten dürfen auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
Kein Spender muss Namen und Geburtsdatum bekannt geben. Wer das nicht tut, kann allerdings seine Spenden auch nicht steuerlich geltend machen. Ein händischer Eintrag der Spenden ist in Zukunft nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie uns aber auch in diesem Fall, damit wir dies vermerken können. Sie helfen uns so, Kosten zu sparen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihre aktuellen Daten haben oder Auskunft darüber möchten, welche Daten wir gespeichert haben: Melden Sie sich einfach bei uns – egal ob telefonisch oder per Mail. Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag (8:00 – 16:00 Uhr) und Freitag (8:00 – 12:00 Uhr).
Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Wenn der zweite Name im Melderegister aufscheint ist es notwendig, dass Sie uns diesen bekannt geben. Nur so kann das Finanzamt Ihre Daten richtig zuordnen.
Telefonisch, per Mail, per Fax oder postalisch – wie es für Sie am praktikabelsten ist. Und zwar in unserer Verwaltungsstelle
Obere Dorfstraße 20
4050 Traun
Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Download
Folder zur Spendenabsetzbarkeit (ab 2016)
Folder zur Spendenabsetzbarkeit NEU (2016)
PDF (1 MB)