Spendenabsetzbarkeit NEU

Seit 2009 zählt das Kinderhilfswerk zu den spendenbegünstigten Organisationen. Spenden, die Sie an den Verein Kinderhilfswerk tätigen, sind deshalb seit 2009 steuerlich absetzbar (Registrierungsnummer/Finanzamt: SO 1341).

Mit dem Jahreswechsel haben sich in Österreich die Abläufe zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden geändert. Bisher haben wir Ihnen jeweils im Februar des Folgejahres eine Spendenbestätigung zugeschickt, die Sie beim Finanzamt einreichen mussten. Im Februar 2017 erhielten Sie eine solche Bestätigung für Ihre Spenden des Vorjahres zum letzten Mal. Denn für die Spenden ab 1.1.2017 gelten neue Regelungen. Nicht mehr Sie, sondern wir kümmern uns um die Weiterleitung Ihrer Daten an das Finanzamt. Sie müssen uns lediglich Ihren Vor- und Nachnamen (exakt so geschrieben wie im Melderegister), sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Dann wird Ihre Spende automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt. Schreiben Sie uns formlos an , kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07229/62082 oder per Fax: 07229/62082-4.

Weil Sie Ihren Steuerausgleich fünf Jahre im Nachhinein machen können, haben wir für Sie folgend die wichtigsten Kriterien für die alte und die neue Regelung zusammengefasst:

Regelung für Spenden bis 31.12.2016

Sie kümmern sich selber um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre Steuererklärung. Die Spendenbestätigung mit der jeweiligen Jahresspenden-Summe erhielten Sie von uns immer im Februar des Folgejahres. Sollten Sie Ihre Spendenbestätigung nicht mehr auffinden, einfach noch mal unter oder telefonisch unter 07229/62082 anfordern.

Sie müssen die Spendenbestätigung zwar nicht beilegen, aber im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt kann diese oder allfällige andere Belege (z.B. Erlagschein, Kontoauszug) verlangt werden.

Bitte beachten Sie: Ihre Spenden bis inklusive dem Jahr 2016 fallen in diese Regelung und sind von der Neuregelung nicht betroffen.

Neue Regelung für Spenden ab dem 1.1.2017

Nicht mehr Sie als Spender können Ihre Spenden steuerlich geltend machen, sondern wir leiten Ihre Daten automatisch, bis Ende Februar des Folgejahres, verschlüsselt an das Finanzamt weiter. Ihre Spenden werden dann automatisch in Ihrem Steuerausgleich berücksichtigt. Voraussetzung für die neue Regelung ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen (exakt so geschrieben wie im Melderegister) sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Schreiben Sie uns formlos an oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07229/62082.

Einen kurzen Überblick erhalten Sie auch in unserem Folder zur Spendenabsetzbarkeit NEU.

Alle weiteren Informationen gibt es bei Ihrem Finanzamt und online unter: www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html

Häufig gestellte Fragen zur Spendenabsetzbarkeit – NEU

Spendenabsetzbarkeit

Meine Daten haben sich geändert. Wo kann ich die Änderung bekanntgeben?
Telefonisch, per Mail, per Fax oder postalisch – wie es für Sie am praktikabelsten ist. Und zwar in unserer Verwaltungsstelle
Obere Dorfstraße 20
4050 Traun

Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Welche Daten werden für die Absetzbarkeit benötigt?
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Wenden Sie sich dafür an einen Mitarbeiter des Kinderhilfswerks.

Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Ich bin im Ruhestand. Gilt die Spendenabsetzbarkeit trotzdem?
Ja. Ihre Pension gilt als Einkommen. Aus diesem Grund betrifft die Spendenabsetzbarkeit NEU auch Sie.
Ich möchte die Spende als Betriebsausgabe geltend machen. Gilt die Spendenabsetzbarkeit NEU hier auch?
Nein. Spenden, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sind weiterhin durch den Steuerpflichtigen selbst einzureichen Wir senden Firmen deshalb weiterhin unsere Spendenbestätigung zu. Für weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Muss ich dem Kinderhilfswerk auch meinen zweiten Vornamen bekannt geben, wenn ich die Spende von der Steuer absetzen möchte?
Wenn der zweite Name im Melderegister aufscheint ist es notwendig, dass Sie uns diesen bekannt geben. Nur so kann das Finanzamt Ihre Daten richtig zuordnen.
Ich spende schon seit langem an den Verein Kinderhilfswerk, weil ich von der geleisteten Arbeit überzeugt bin. Wie erfahre ich, ob Sie meine korrekten Daten haben?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihre aktuellen Daten haben oder Auskunft darüber möchten, welche Daten wir gespeichert haben: Melden Sie sich einfach bei uns – egal ob telefonisch oder per Mail. Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag (8:00 – 16:00 Uhr) und Freitag (8:00 – 12:00 Uhr).

Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Sind meine Daten sicher?
Name, Geburtsdatum und Spendenhöhe werden von uns in verschlüsselter Form an das Finanzamt übermittelt. Die Daten dürfen auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
Muss ich meine Daten bekannt geben?
Kein Spender muss Namen und Geburtsdatum bekannt geben. Wer das nicht tut, kann allerdings seine Spenden auch nicht steuerlich geltend machen. Ein händischer Eintrag der Spenden ist in Zukunft nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie uns aber auch in diesem Fall, damit wir dies vermerken können. Sie helfen uns so, Kosten zu sparen.
Sind einmalige Spenden und Barspenden absetzbar?
Wenn Sie spenden und diese Spenden von der Steuer absetzen möchten, gilt dasselbe, wie für Mitglieder. Wir brauchen Ihren Namen (Vor- und Nachnamen exakt so geschrieben, wie er am Meldezettel angegeben ist) und Ihr Geburtsdatum. Geben Sie uns direkt bei der Bargeld-Spende Ihre Daten bekannt.
Muss ich bei jeder Spende bekannt geben, ob ich sie absetzen möchte?
Nein. Wenn Sie uns einmal Ihre Zustimmung für die automatische Übermittlung gegeben haben, gilt diese bis auf Widerruf.
Was ist die „Spendenabsetzbarkeit NEU“?
Eine Gesetzesänderung macht es Privatspendern seit 2017 einfacher, Spenden an begünstigte Spendenempfänger und damit auch an den Verein Kinderhilfswerk steuerlich abzusetzen. Spenden, die seit 2017 an uns getätigt werden, übermitteln wir automatisch bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt – verschlüsselt natürlich.
Für Sie wird es einfacher! Sie müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in die Arbeitnehmerveranlagung kümmern. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.

Was wir dazu von Ihnen brauchen?
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Der Name muss vollständig und korrekt (keine Kürzel) genannt werden – genau so, wie er in Ihrem Meldezettel aufgeführt ist (inklusive aller Vor- und Nachnamen).
Sind Fördermitgliedschaften steuerlich absetzbar?
Ja, sowohl Spenden als auch Fördermitgliedschaften an das Kinderhilfswerk können steuerlich abgesetzt werden. Ganz egal, ob Sie die Unterstützung per Zahlschein, als Barspende, Abbuchung oder SMS geleistet haben.


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