Häufig gestellte Fragen

Hier geben wir Antwort auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mithelfen, Spenden und steuerliche Absetzbarkeit. Lesen Sie auch die FAQ’s zum Verein und zu unseren Leistungen. Sollten Sie eine Frage haben, die nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns.

+43 7229 62082

Fragen zu Spenden allgemein

Mithelfen

Ich würde gerne etwas Gutes für unsere Kinder und folglich für unsere Gesellschaft tun, deshalb möchte ich das Kinderhilfswerk unterstützen. In welcher Form kann ich das tun?

Sie können das Kinderhilfswerk in Form von klassischen Geldspenden, Materialspenden, Dienstleistungen, ehrenamtlichem Einsatz oder bei Benefizveranstaltungen unterstützen. Sponsoringvereinbarungen oder die Ausarbeitung gemeinsamer CSR-Projekte sind weitere Beispiele dafür, wie Sie Ihr Engagement für Kinder sichtbar werden lassen können. Melden Sie sich bei unserer Verwaltungsstelle.

Kann ich mir sicher sein, dass meine Spende auch wirklich bei den Kindern ankommt?

Ja, denn wir sind Träger des österreichischen Spendengütesiegels. Regelmäßig lassen wir von einem unabhängigen Wirtschafttreuhänder prüfen, ob wir die Kriterien des Spendengütesiegels einhalten. Außerdem sind wir auf der Liste der spendenbegünstigten Organisationen, was zusätzlich eine Prüfung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers durch das Finanzamt nach sich zieht. Wir sind somit doppelt überprüft. Auf unserer Homepage können Sie sich selbst ein Bild über unseren Einsatz und die Verwendung der Spendenmittel machen, denn dort wird unser Jahresbericht transparent veröffentlicht.

Warum ist das Kinderhilfswerk auf der Suche nach Förderern, anstatt einfach Bargeld zu sammeln?

Das hat mehrere Gründe. Zum einen ist durch das Spendensammelgesetz eine kontinuierliche Geldmittelschaffung über Bargeldspenden gar nicht möglich. Zum anderen ist es wichtig, dass sich unsere Unterstützer vermehren und dadurch unser Auftrag und unsere Ansichten verbreitet werden. Gleichzeitig trägt eine größere Zahl an Fördermitgliedschaften dazu bei, dass wir auch bei politischen Entscheidungsträgern mehr Gewicht bekommen.

Ist es möglich, die Mitgliedschaft beim Kinderhilfswerk auf den Partner umzuschreiben?
Wenn wir eine schriftliche Einverständniserklärung mit den neuen Daten des Partners erhalten, ist ab sofort eine Änderung möglich.
Aus persönlichen Gründen kann ich mir meinen Mitgliedsbeitrag im Moment nicht mehr leisten. Was muss ich jetzt tun?

Sie können sich Ihren Beitrag herunterstufen lassen, so dass Sie uns weiterhin mit einem leistbaren Betrag unterstützen. Sie können aber auch ganz einfach und unkompliziert stornieren. Melden Sie sich bei unserer Mitgliederverwaltung, gemeinsam finden wir eine Lösung.

Häufige Fragen zur Fördererwerbung in Zeiten von Corona

Fördererwerbung in Corona-Zeiten

Warum Fördererwerbung?

Fördererwerbung am Infostand, im öffentlichen Raum und an der Haustür hat viele Vorteile, da sie zu den besten Methoden der Gewinnung von neuen Unterstützer*innen (Mitglieder, Pat*innen etc.) zählt. Einerseits wird die Organisation in der Öffentlichkeit wahrgenommen und andererseits bietet sie interessierten Bürger*innen die Möglichkeit, sich über die Anliegen einer Organisation zu informieren. Der Erfolg gibt der Methode recht: So werden im Schnitt zehn Prozent der Menschen, mit denen ein Gespräch geführt wird, als Förderer*innen gewonnen. Die so erreichten Dauerspenden ermöglichen die Planung und Durchführung von langfristigen gemeinnützigen Projekten.

Warum ist Fördererwerbunggerade jetzt so wichtig?
Die Corona-Krise stellt unsere Gesellschaft auf eine harte Probe. Gemeinnützige Einrichtungen fordert die Situation auf besondere Weise – entweder sind sie selbst im Hilfseinsatz zur Eindämmung der Pandemie oder wie viele andere Gesellschaftsbereiche durch die Einschränkungen des Alltags betroffen. Doch diese wichtige Arbeit ist nur mit Unterstützung von Spender*innen möglich. Spender*innen, die wir auf kaum einem Kanal besser und nachhaltiger ansprechen können, als im direkten Gespräch. Wir appellieren an die Bevölkerung, das Informationsangebot über gemeinnützige Anliegen wie bisher weiter zu nutzen und die Organisationen zu unterstützen. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, welche gemeinnützige Projekte es künftig weiter geben wird. Fördererwerbung hilft damit, dass die gerade jetzt so wichtigen Projekte für Menschen in Not, Tier- und Umweltschutz oder Kinderhilfe weiter bestehen können. Die Bevölkerung kann mit ihren Spenden helfen, die momentane Normalität mit ihren Einschränkungen hinter uns zu lassen und damit die Welt für uns alle ein Stück besser zu gestalten.
Was ist die rechtliche Basis für Fördererwerbung?
Die 197. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV) gestattet den Aufenthalt – und damit auch die Arbeit – im öffentlichen Raum, vorausgesetzt der vorgeschriebene Mindestabstand wird eingehalten. In geschlossenen Räumen ist außerdem ein Mund-und-Nasenschutz zu tragen. Die Qualitätsinitiative Fördererwerbung hat sich verpflichtet, besonders strenge Qualitätsstandards für die kontaktlose Werbung einzuhalten.
Dürfen Sie überhaupt wieder aktiv sein? Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es für die Mitarbeiter*innen?
  • Die Größe der Werbeteams wird so beschränkt, dass der behördliche Mindestabstand stets eingehalten werden kann.
  • Außerdem sind das Tragen von FFP2-Masken sowie regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion aller Utensilien verpflichtend.
  • Mitarbeiter*innen, die Symptome aufweisen, werden nicht zur Arbeit eingesetzt.
  • Sollten sich im Laufe des Arbeitstages Symptome wie Husten entwickeln, wird der/die jeweilige Mitarbeiter*in sofort nach Hause geschickt. Lückenlose Dokumentation stellt sicher, dass im Falle einer tatsächlichen Erkrankung alle Kontakte der infizierten Person nachvollziehbar sind.
Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es für die Passant*innen?
  • Die Ansprache aller Passant*innen erfolgt mit besonderer Rücksicht: Es wird ein erhöhter Mindestabstand eingehalten und direkter Körperkontakt ist zu unterlassen.
  • Offenkundig gefährdete Zielgruppen werden möglichst nicht angesprochen.
  • Alle verwendeten Arbeitsgegenstände werden regelmäßig desinfiziert.
  • Spender*innen, die vor Ort unterschreiben, wird vor und nach dem Unterschreiben Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
  • Gespräche finden grundsätzlich nicht in geschlossenen Wohnräumlichkeiten statt. Die Mitarbeiter*innen betreten die privaten Räumlichkeiten nicht.
Ich wurde angesprochen, obwohl ich ein Gespräch dezidiert abgelehnt habe. Was kann ich tun?
Die Mitarbeiter*innen sind instruiert, eine dezidierte Ablehnung eines Gesprächsangebots zu akzeptieren. Sollte das einmal leider nicht klappen, können Sie sich an die eigens dafür geschaffene Ombudsstelle unter der kostenfreien Hotline 0800/100 382 wenden. Bitte halten Sie beim Telefonat die werbende Organisation, Ort, Datum und Uhrzeit bereit.
Ich möchte auch gemeinnützige Organisationen unterstützen und im Bereich der Fördererwerbung beruflich aktiv werden. Welche Chancen gibt es hier?
Fundraiser*innen repräsentieren Non-Profit-Organisationen in der Öffentlichkeit. Sie werden entweder direkt bei den Organisationen oder bei Dienstleistern im Auftrag der Organisationen beschäftigt. Durch die direkte Ansprache auf der Straße oder direkt an der Haustür bringen sie Menschen, Organisationen und deren Anliegen nahe. Aus den Gesprächen gehen neue langfristige Förderer*innen für Projekte im Bereich Umweltschutz, Entwicklungshilfe, Tierschutz und Menschenrechte hervor. Weiter Infos zum Job der Fundraiser*innen und potenzielle Arbeitgeber finden Sie unter www.jobforgood.at.

Fragen zur Spendenabsetzbarkeit (ab 2016)

Spendenabsetzbarkeit

Was ist die „Spendenabsetzbarkeit NEU“?
Eine Gesetzesänderung macht es Privatspendern seit 2017 einfacher, Spenden an begünstigte Spendenempfänger und damit auch an den Verein Kinderhilfswerk steuerlich abzusetzen. Spenden, die seit 2017 an uns getätigt werden, übermitteln wir automatisch bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt – verschlüsselt natürlich.
Für Sie wird es einfacher! Sie müssen sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in die Arbeitnehmerveranlagung kümmern. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich vom Finanzamt berücksichtigt.

Was wir dazu von Ihnen brauchen?
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Der Name muss vollständig und korrekt (keine Kürzel) genannt werden – genau so, wie er in Ihrem Meldezettel aufgeführt ist (inklusive aller Vor- und Nachnamen).
Sind Fördermitgliedschaften steuerlich absetzbar?
Ja, sowohl Spenden als auch Fördermitgliedschaften an das Kinderhilfswerk können steuerlich abgesetzt werden. Ganz egal, ob Sie die Unterstützung per Zahlschein, als Barspende, Abbuchung oder SMS geleistet haben.
Ich möchte die Spende als Betriebsausgabe geltend machen. Gilt die Spendenabsetzbarkeit NEU hier auch?
Nein. Spenden, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sind weiterhin durch den Steuerpflichtigen selbst einzureichen Wir senden Firmen deshalb weiterhin unsere Spendenbestätigung zu. Für weitere Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Sind einmalige Spenden und Barspenden absetzbar?
Wenn Sie spenden und diese Spenden von der Steuer absetzen möchten, gilt dasselbe, wie für Mitglieder. Wir brauchen Ihren Namen (Vor- und Nachnamen exakt so geschrieben, wie er am Meldezettel angegeben ist) und Ihr Geburtsdatum. Geben Sie uns direkt bei der Bargeld-Spende Ihre Daten bekannt.
Ich bin im Ruhestand. Gilt die Spendenabsetzbarkeit trotzdem?
Ja. Ihre Pension gilt als Einkommen. Aus diesem Grund betrifft die Spendenabsetzbarkeit NEU auch Sie.
Muss ich bei jeder Spende bekannt geben, ob ich sie absetzen möchte?
Nein. Wenn Sie uns einmal Ihre Zustimmung für die automatische Übermittlung gegeben haben, gilt diese bis auf Widerruf.
Welche Daten werden für die Absetzbarkeit benötigt?
Voraussetzung für die Nutzung der Spendenabsetzbarkeit NEU ist, dass Sie uns Ihren Vor- und Nachnamen, die Spendenhöhe sowie Ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Wenden Sie sich dafür an einen Mitarbeiter des Kinderhilfswerks.

Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Sind meine Daten sicher?
Name, Geburtsdatum und Spendenhöhe werden von uns in verschlüsselter Form an das Finanzamt übermittelt. Die Daten dürfen auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
Muss ich meine Daten bekannt geben?
Kein Spender muss Namen und Geburtsdatum bekannt geben. Wer das nicht tut, kann allerdings seine Spenden auch nicht steuerlich geltend machen. Ein händischer Eintrag der Spenden ist in Zukunft nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie uns aber auch in diesem Fall, damit wir dies vermerken können. Sie helfen uns so, Kosten zu sparen.
Ich spende schon seit langem an den Verein Kinderhilfswerk, weil ich von der geleisteten Arbeit überzeugt bin. Wie erfahre ich, ob Sie meine korrekten Daten haben?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihre aktuellen Daten haben oder Auskunft darüber möchten, welche Daten wir gespeichert haben: Melden Sie sich einfach bei uns – egal ob telefonisch oder per Mail. Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Donnerstag (8:00 – 16:00 Uhr) und Freitag (8:00 – 12:00 Uhr).

Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:
Muss ich dem Kinderhilfswerk auch meinen zweiten Vornamen bekannt geben, wenn ich die Spende von der Steuer absetzen möchte?
Wenn der zweite Name im Melderegister aufscheint ist es notwendig, dass Sie uns diesen bekannt geben. Nur so kann das Finanzamt Ihre Daten richtig zuordnen.
Meine Daten haben sich geändert. Wo kann ich die Änderung bekanntgeben?
Telefonisch, per Mail, per Fax oder postalisch – wie es für Sie am praktikabelsten ist. Und zwar in unserer Verwaltungsstelle
Obere Dorfstraße 20
4050 Traun

Tel.: +43 7229 62082
Fax: +43 7229 62082-4
E-Mail:

Download

Folder zur Spendenabsetzbarkeit NEU (2016)
PDF (1 MB), Veröffentlicht: 2016